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KOSTEN UND STEUERN BEIM IMMOBILIENKAUF UND VERKAUF IN SPANIEN

Die Zeichnung der notariellen Kaufurkunde ist neben der Kaufpreiszahlung noch mit einigen Kosten und Steuern verbunden. Dies sind das Honorar des Notars, die Gebühren des Eigentumsregisters für die Eintragung der notariellen Urkunde, sowie einmalige und wiederkehrende Steuern. Auch hier bietet es sich an, einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder eine Gestoria mit den jährlich erforderlichen Steuererklärungen zu beauftragen. Das erspart viel Arbeit und verhindert, dass evtl. Fristen versäumt warden, die zu Strafgebühren führen würden.

1. UMSATZSTEUER (IMPUESTO SOBRE EL VALOR AÑADIDO . IVA)

Beim Verkauf von fertiggestellten Wohnhäusern und Eigentumswohnungen beträgt der Steuersatz 7%. Andere Objekte wie Geschäftslokale, Baugrundstücke und noch nicht fertiggestellte Wohnhäuser werden mit 16% besteuert.

2. VERKEHRS-BZW. GRUNDERWERBSSTEUER (IMPUESTO SOBRE TRANSMISIONES PATRIMONIALES)

Diese einmalige Steuer, erfasst insbesondere jede entgeltliche Übertragung von Immobilien, wenn eine Umsatzsteuerpflicht nicht besteht. Bei dem Erwerb von Immobilien auf den Balearen beträgt der Steuersatz seit dem 01.01.2000 7% des notariell beurkundeten Kaufpreises.

3. STEMPELSTEUER ( IMPUESTO SOBRE ACTOS JURÍDICOS DOCUMENTADOS)

Unterliegt der Verkauf einer Immobilie der Mehrwertsteuer, so fällt zusätzlich die sogenannte Stempelsteuer an. Der Steuersatz kann regional unterschiedlich sein, beläuft sich jedoch in der Regel auf 1% des beurkundeten Betrages.

4. WERTZUWACHSSTEUER (IMPUESTO MUNICIPAL SOBRE EL INCREMENTO DEL VALOR DE LOS TERRENOS DE NATURALEZA URBANA)

Die Wertzuwachssteuer . auch Plusvalía Municipal genannt . ist eine von den Gemeinden erhobene Steuer. Besteuert Word der Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden seit dem letzten Eigentumswechsel der Immobilie. Die Steuerhöhe hängt ab von dem Bodenwert (Valor del Terreno), der Dauer des Besitzes und der Einwohnerzahl der Gemeinde, wo die immobilie belegen ist.



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